Was ist die GAP?
Mit der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) hat die EU vor Jahrzehnten ein milliardenschweres Förderinstrument etabliert, das strukturell auf zwei "Säulen" aufbaut: Direktzahlungen in der ersten Säule unterstützen landwirtschaftliche Betriebe, während Mittel aus der zweiten Säule, dem ELER, ländliche Regionen stärken sollen.
Die aktuelle Förderperiode läuft von 2023 bis 2027 und dauert damit die regulären fünf Jahre.
Allerdings hat die vergangene Periode den usprünglichen Start 2021 um zwei Jahre verzögert. Ein Grund dafür war, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den grundsätzlichen Aufbau der GAP reformiert haben. Sowohl zwischen den EU-Staaten als auch in Deutschland wurden die neuen Regelungen intensiv diskutiert.
Der Nationale Strategieplan
Neu ist der sogenannte „GAP-Strategieplan“: Jeder Mitgliedstaat arbeitet einen Plan aus, der nationale Ziele bündelt und Maßnahmen zu deren Umsetzung benennt. Im föderalen Deutschland haben sich Bund und Länder dazu intensiv ausgetauscht.
Direktzahlungen, die aus reinen EU-Mitteln bestehen, sind bundesweit einheitlich. Maßnahmen aus dem ELER gestalten hingegen die Länder, die diese zumal mit nationalen Mitteln kofinanzieren. Welche Maßnahmen konkret angeboten werden, kann also regional stark variieren. Mit den sogenannten „Sektorprogrammen“ fördert die EU zudem die Erzeugung von Obst und Gemüse, Wein, Hopfen sowie Imkereiprodukten.
Was in der GAP steckt – mehr Umwelt- und Naturschutz
Voraussetzungen für die Förderung: Einhaltung von GAB und GLÖZ-Standards
Um ab 2023 Direktzahlungen aus der ersten Säule zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Betriebe die sogenannte Konditionalität erfüllen: die „Grundanforderung an die Betriebsführung“ (GAB) und die Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) der bewirtschafteten Flächen.
Die GAB sichert die Einhaltung von Pflanzenschutz- und Tierwohlregelungen sowie der Nitratrichtlinie, die in den Europäischen Regelungen zum Wasserschutz des Schutzgebietssystems Natura 2000 verankert ist.
Die GLÖZ-Standards bestanden bereits vor 2023: In der neuen Förderperiode gibt es nun insgesamt neun solcher Vorgaben, die teilweise verschärft wurden. Die Standards schreiben beispielsweise vor, Dauergrünland zu erhalten, eine Mindestbodenbedeckung im Winter oder neuerdings Pufferzonen entlang von Gewässern einzuhalten.
Ökoregeln für mehr Umweltschutz in der ersten Säule
Neu ab 2023 sind die Ökoregelungen (ÖR) , auch „Eco Schemes“ genannt. Mit ihnen wollen die EU und die Mitgliedstaaten Landwirten Anreize geben, um noch mehr für Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz zu tun. Die erste Säule bietet für diese Maßnahmen die finanzielle Grundlage. Sie sind freiwillig und laufen jeweils über ein Jahr.
Es gibt sieben bundesweit einheitliche Maßnahmen. Diese beinhalten beispielsweise, Flächen für Biodiversität bereitzustellen: So können Landwirte etwa Brachen oder Blühflächen anlegen. Sie produzieren auf diesen Flächen dann keine Lebensmittel mehr, erhalten dafür aber eine Förderung: Für das erste Prozent Ackerland sind 1.300 Euro je Hektar vorgesehen, für das zweite Prozent 500 Euro je Hektar. Für alles ab drei Prozent erhalten sie schließlich 300 Euro je Hektar.
Eine weitere ÖR zum Ackerbau reguliert den Anbau vielfältiger Kulturen auf den Flächen: Es gilt, mindestens fünf Hauptfruchtarten anzubauen – zehn Prozent davon müssen Eiweißpflanzen sein. Dafür erhalten Landwirte 30 Euro Förderung je Hektar.
Bewährte Agrarumweltmaßnahmen (AUKM)
Für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen stehen darüber hinaus noch im ELER Fördermaßnahmen bereit – insbesondere die sogenannten „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen" (AUKM). Sie sind in der zweiten Säule angesiedelt und gelten in Deutschland als das traditionelle Instrument, um landwirtschaftlichen Betrieben Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen zu finanzieren. In der neuen Förderphase sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den gleichen prozentuellen Anteil für Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen in der zweiten Säule zu verwenden wie bislang. In Deutschland sind das über 30 Prozent.
Jedes Bundesland gestaltet ein entsprechendes Programm aus. Daneben gibt es in vielen Bundesländern spezielle Programme zum Vertragsnaturschutz, also anspruchsvolle Maßnahmen des Arten- und Lebensraumschutzes. Ein weiteres Schwesterprogramm, das in jedem Land umgesetzt wird, ist die Förderung des ökologischen Landbaus.
Die zukünftige Ausrichtung der EU-Förderpolitik
Der "Europäische Green Deal" ist der Fahrplan der EU zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ziel ist es, erster klimaneutraler Kontinent zu werden.
Im Rahmen des "Green Deal" wird die Gemeinsame Agrarpolitik und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Hierzu hat die EU im Mai 2020 zwei wichtige Strategien auf den Weg gebracht: Die "Biodiversitätsstrategie 2030" und die "Farm-to-Fork-Strategie".
Die Farm-to-Fork-Strategie und die Biodiversitätsstrategie sind als Gesamtpaket zu sehen, da sie ihre Ziele gegenseitig aufgreifen und weiterentwickeln. Diese Ziele sind aber erst dann verbindlich, wenn sie in den GAP-Strategieplänen der EU-Mitgliedstaaten aufgegriffen werden.
Zuletzt aktualisiert: November 2022